Die Tropmi Payment GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Content Services Limited. Beide Unternehmen sind sog. verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG. Ein Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag besteht zwischen diesen beiden Unternehmen nicht.
Innerhalb dieses Konzernverbunds ist die Tropmi Payment GmbH zuständig für das Cash-Management, das Cash-Pooling und das Inkasso für die anderen Konzernunternehmen.
Außerdem betreibt die Tropmi Payment GmbH innerhalb des Verbunds das sog. "Konzerninkasso", also den Einzug fremder Forderungen. Der Einzug von Konzernforderungen im fremden Namen und/oder auf fremde Rechnung ist nach § 2 Abs. 6 Nr. 3 RDG erlaubnisfrei. Das hat der Gesetzgeber bei den Beratungen über das RDG ausdrücklich hervorgehoben (amtliche Begründung zum RDG in BT-Drs. 16/3655, S. 50). Das bedeutet, dass die Tropmi Payment GmbH beim Einzug von Konzernforderungen im fremden Namen und/oder auf fremde Rechnung keiner Inkassoerlaubnis bedarf.
Der Einzug von Forderungen gegen die Nutzer von "top-of-software.de" erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Diese Forderungen wurden von der früheren Betreiberin von "top-of-software.de" mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2011 an die Content Services Limited abgetreten. Die Berechtigung der Tropmi Payment GmbH, diese Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen, ergibt sich aus dem zwischen ihr und der Content Services Limited am 22. Juli 2011 abgeschlossenen Konzerninkassovertrag. Der Erwerb von Forderungen zum Einzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ist grundsätzlich erlaubnisfrei (Bundesverwaltungsgericht, NJW 2003, 2767).